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Ausweich- und Fahrregeln auf der Kieler Förde

Das Revier der Kieler Förde ist verhältnismäßig weiträumig und verfügt in der Innen- und Außenförde über ausgedehnte Wasserflächen, die sich für den Wassersport anbieten. Doch dazwischen befindet sich die Friedrichsorter Enge mit dem durch den Schiffsverkehr von und zum Nord-Ostsee-Kanal am stärksten frequentierten Fahrwasser in der westlichen Ostsee. Ein Bereich, der den Wassersportlern navigatorisch und sicherheitsmäßig volle Aufmerksamkeit abverlangt!

Die folgenden Regeln sollten jeden Bootsführer bekannt sein. Sie sind jedoch vereinfacht und ersetzen keinen Segelschein.

  • Es gibt keine Führerscheinpflicht, jedoch gilt es als fahrlässig, jemandem ohne Nachweis ausreichender Kenntnisse die Bootsführung zu überlassen.
  • Der Rudergänger muss die wichtigsten Regeln kennen aber der Bootsführer ist verantwortlich.
  • Der Vorschoter unterstützt den Rudergänger, indem er vor Manövern auf freie Bahn achtet und den Verkehr im für den Rudergänger verdeckten Bereich hinter den Segeln mitbeobachtet und Hinweise gibt.
  • Ein Segelboot das den Motor zur Hilfe nimmt, gilt als Maschinenfahrzeug und gibt seinen Status durch ein schwarzes Dreieck zu erkennen. Es gelten dann die Regeln für Kleinfahrzeuge mit Motorantrieb – rechts vor links, beim Entgegenkommen rechts bleiben.
  • Beim Abschätzen, ob man sich mit einem anderen Fahrzeug auf Kollisionskurs befindet, hilft es das Land hinter dem Fahrzeug zu beobachten. Wandert es, wird es bei gleichbleibenden Kursen nicht kritisch. „Steht die Peilung“, ist das Fahrzeug aufmerksam zu beobachten, denn die Boote werden sich begegnen.
  • Jeder verhält sich vorausschaubar, d.h. andere müssen klar die eigenen Absichten erkennen können. Daraus folgt die Kurshaltepflicht, d.h. der Vorfahrtberechtigte darf nicht durch kurzfristige Manöver Ausweichende in Bedrängnis bringen.
  • Der Schwächere ist schlau, wenn er sich merkt „Stahl vor Plastik“.
  • Fahrzeuge im Fahrwasser, behinderte Fahrzeuge und aus dem Hafen gehende Fahrzeuge haben Vorrang
  • Segler haben Vorrang vor Maschinenfahrzeugen und Ruderbooten

Das vorrangige Fahrzeug ist hinter seinem Heck zu passieren.

Das Fahrzeug, das den Baum steuerbords hat, ist ausweichpflichtig – „Backbordbug vor Steuerbordbug“ oder „Links bringts“

 

 

 

Liegen beide auf dem gleichen Bug, ist das luvseitige Boot ausweichpflichtig.
„Lee vor Luv“.

Sperrgebiete sind durch Tonnen markiert und auch von Jollen zu beachten. Ein Sperrgebiet liegt z.B. vor Friedrichsort.

Von Schilksee kommend beginnt es bei den grünen Tonnen. Es ist ohne Grund nicht zu befahren und wenn es gequert wird muss das sicher geschehen. Bei schwachem oder unzuverlässigem Wind ist es nicht sicher. Große Schiffe kommen schnell auf und sind abzuwarten. Segelt man parallel ausserhalb des Fahrwassers, ist zum Fahrwasser derart Abstand zu halten, dass ersichtlich ist dass man sich nicht im Fahrwasser befindet.

Droht eine Kollision, ist auch der Vorrangige verpflichtet die Kollision zu vermeiden oder wenigstens den Schaden zu mindern. Wegen der Kurshaltepflicht kann das nur im „letzten Augenblick“ geschehen. Im Gesetz gibt es keine Vorfahrt als Recht – es gibt dort nur die Pflicht zum Ausweichen.

Regattateilnehmer sind von den Regeln nicht ausgenommen, haben aber zusätzliche eigene. Unabhängig davon sollten Regatta-Veranstaltungen nicht gestört werden. Man kann durchs Regattafeld fahren, wenn gerade ein Pulk vorbei ist. Das Regattafeld ist durch seine Bojen bezeichnet.

Das Hauptfahrwasser ist in der Kieler Außenförde verhältnismäßig breit, verengt sich in der Friedrichsorter Enge bis auf 450 m und führt dann, beidseitig von Reeden für die Berufsschifffahrt begrenzt, in die Zufahrt zum Nord-Ostsee-Kanal (NOK). Beim Ein- und Auslaufen in den bzw. aus dem Kieler Hafen ist hier besonders auf die Vorfahrt des dem Hauptfahrwasser folgenden Verkehrs zum/vom NOK zu achten.

Südöstlich des Leuchtturms Kiel befindet sich ein Verkehrstrennungsgebiet (VTG) mit einer speziellen Einbahnweg-Regelung. Der Sportschifffahrt wird empfohlen, sich außerhalb des VTG und in der Kieler Außenförde außerhalb des Fahrwassers zu bewegen, dies der im Fahrwasser verkehrenden Schifffahrt klar zu erkennen zu geben und das Fahrwasser nur bei Erfordernis und unter Beachtung der Vorfahrt zu kreuzen.

In der Friedrichsorter Enge wurde zur Vermeidung des Fahrwasserkreuzens eine 100 m breite Wasserfläche neben dem Fahrwasser im Bereich des Leutturmes geschaffen, wo die Ausweichregeln nach KVR gelten.

Auf der Kieler Förde besteht südlich des durch das Marine-Ehrenmal-Laboe gehenden Breitenparallels (etwa die Verbindungslinie der Tonnen 5 und 8) eine Höchstgeschwindigkeit von 18,5 km/h (10 kn), darüber hinaus südlich des Leuchtturms Friedrichsort innerhalb eines Abstandes von < als 200 m vom Ufer 10 km/h (5,4 kn).

Soweit Sie in der Kieler Förde das Hauptfahrwasser befahren, ist das Rechtsfahrgebot zu Ihrer eigenen Sicherheit hier sehr genau zu befolgen. Halten Sie sich am äußersten Fahrwasserrand klar außerhalb der von der Berufs- und Großschifffahrt genutzten Wasserflächen, dies insbesondere südlich des Leuchtturms Friedrichsort, und achten Sie auf das abknickende Hauptfahrwasser (vom/zum NOK) südlich der Leuchttonne “11/Reede”.

Die Zufahrt zum NOK darf nur von Fahrzeugen benutzt werden, die in den Kanal einlaufen oder ihn verlassen, ausgenommen sind Sportfahrzeuge auf Fahrstrecken zu/von zugelassenen Liegestellen. Nicht befahren werden darf das Sperrgebiet der “Magnetischen Messstelle” vor Friedrichsort.

Die Holtenauer Reede darf nur von Fahrzeugen benutzt werden, die auf das Einlaufen in den NOK oder auf das freiwerden eines Liegeplatzes im Kieler Hafen oder auf Wetterbesserung warten. In allen genannten Fällen wird Sportfahrzeugführern empfohlen, die Heikendorfer Reede zu nutzen. Verboten ist das Ankern im Warngebiet der “Magnetischen Messstelle Möltenort”. Im übrigen sind in der Kieler Förde ausreichend viele Liegestellen und Sportboothäfen vorhanden.

Für das Surfen und das Wassermotorradfahren gelten die bekanntgemachten Verbote (siehe Seite “Allgemeine Regeln”). Auf der Kieler Innenförde verbleiben für diese Wassersportarten kaum noch Wasserflächen; auf der Kieler Außenförde jedoch sind ausreichende Flächen abseits des Schiffsverkehrs und außerhalb von betonnten Badegebieten sowie Stellen mit Badebetrieb gegeben.

Das Wasserskilaufen ist südlich des durch das Marine-Ehrenmal-Laboe gehenden Breitenparallels (etwa Verbindungslinie der Tonnen 5 und 8) verboten. Wegen des großen Verkehrsaufkommens in der Kieler Förde ist das Wasserskilaufen auch nördlich des o.g. Breitenparallels nicht zu empfehlen.

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